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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Kunde die nachstehenden Lieferbedingungen der Firma Swiss Laundry Service GmbH. Davon abweichende Vereinbarungen sind durch uns schriftlich zu bestätigen.
     

  2. Die Firma Swiss Laundry Service GmbH haftet für alle Schäden an den uns übergebenen Textilien, die durch grobfahrlässiges Verschulden unsererseits entstanden sind. Soweit unsere Haftung zu tragen kommt, kann nur der Geldersatz in Höhe des Zeitwertes verlangt werden. Als Neupreis gilt maximal der zehnfache Bearbeitungspreis, der von der Swiss Laundry Service GmbH verlangt wird.
     

  3. Keine Haftung übernimmt die Swiss Laundry Service GmbH für Knöpfe, Reissverschlüsse, Schnallen, Ornamente, Bändel usw., sowie für Schäden, welche durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des eingelieferten Materials verursacht werden, beispielsweise für Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, frühere unsachmässige Behandlung und andere verborgene Mängel, sowie nicht entfernten Tascheninhalt bei Berufs- und Privatkleidung.
     

  4. Voraussetzung einer Haftung des Textilreinigers ist die Beständigkeit des Reinigungsgutes bei einer Reinigung gemäss dem auf der Textilpflegeetikette empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegeetikette stellt der Reiniger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Reinigungsgutes ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegeetikette ausdrücklich abgelehnt.
     

  5. Die uns übergebenen Textilien sind ab Übernahme bis Auslieferung durch die Swiss Laundry Service GmbH bei uns gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Wenn Lieferungen nicht mit Swiss Laundry Sercice GmbH eigenen Transportmittel befördert werden, so geht der Transport auf Kosten und Gefahr des Kunden.
     

  6. Die Swiss Laundry Service GmbH setzen alles daran, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Branchenübliche Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatz.
     

  7. Die Swiss Laundry Service GmbH haftet nicht für Schäden oder Ausfälle, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
     

  8. Die Rechnungen sind netto zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor einen Verzugszins zu berechnen. Wird die Ware vor Ort abgeholt, erfolgt die Ausgabe des Reinigungsgutes nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung.
     

  9. Das Reinigungsgut muss innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilreiniger ersatzlos darüber verfügen. Bei wertvollerem Reinigungsgut mahnt der Reiniger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind.
     

  10. Ist ein Reinigungsauftrag nicht ausführbar, wird das Reinigungsgut im jeweiligen Zustand zurückgegeben.
     

  11. Reklamationen müssen unter Vorlage der Quittung ab Entgegennahme des Reinigungsgutes unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen.
     

  12. Der Kunde anerkennt die Richtigkeit der Lieferung auch wenn der Lieferschein durch einen seiner Mitarbeiter unterzeichnet wird. Für den Fall, dass der Kunde der Schmutzwäsche-Anlieferung bzw. der Mietwäsche oder Leasingwäsche Rücklieferung keinen Lieferschein beilegt, anerkennt der Kunde vorbehaltlos die Eingangszählung bzw. die bei Swiss Laundry Service GmbH festgestellten Gewichte.
     

  13. Der Anlieferungs- bzw. Abholort der Wäsche muss mit dem Lieferwagen der Swiss Laundry Service GmbH erreichbar sein. Von uns zur Verfügung gestellte Transportmittel sind und bleiben im Eigentum der Swiss Laundry Service GmbH und dürfen ausschliesslich zum Transport der Wäsche zur Swiss Laundry Service GmbH verwendet werden.
     

  14. Nicht kundenspezifische Wäsche muss permanent gekennzeichnet werden. Neue, ungekennzeichnete Wäsche muss separat zur Abholung bereitgehalten werden. Wenn die Swiss Laundry Service GmbH die Wäsche anschreibt oder kennzeichnet wird dafür der Zeitaufwand verrechnet.
     

  15. Mietartikel bleiben in jedem Fall in unserem Eigentum. Die Verwendung darf nur durch den Mieter erfolgen.
     

  16. Die Mietartikel sind sachgemäss zu lagern und vor Stock (Vergrauung) zu schützen. Sie dürfen nur zu dem für siebestimmten Zweck benützt werden.
     

  17. Für abhanden gekommene, beschädigte oder durch unsachgemässe Behandlung verdorbene Mietartikel wird der jeweilige Ersatzpreis berechnet.
     

  18. Der Kunde darf die Artikel nicht selbst oder durch Dritte waschen lassen. Die Wäscherei Swiss Laundry Service GmbH behält sich Schadenersatzforderungen vor.
     

  19. Unsererseits besteht kein Versicherungsschutz für Mietartikel, die sich beim Kunden befinden. Der Mieter haftet für jeden Schaden bzw. für das Abhandenkommen an den ihn zur Verfügung gestellten Mietartikeln bis zur Übergabe an unseren Lieferdienst.
     

  20. Ein Anspruch auf Vergütung für unbenutzt zurückgegebene Mietartikel besteht aus hygienischen Gründen nicht.
     

  21. Für die auf der Website der Swiss Laundry Service GmbH zur Verfügung gestellten Informationen und Konditionen können von der Swiss Laundry Service GmbH jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Es besteht kein Recht auf Schadenersatz.


    Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bern bzw. Ostermundigen

    Ostermundigen, 10. September 2012

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